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Rechtzeitig vor der Gebührenerhöhung und dem umfassenden Tausch der ORF-Smartcards schließt die Regierung eine Gesetzeslücke, die es ermöglicht hätte, der Zahlung der ORF-Gebühren zu entkommen. Verwaltungsrichter Lehofer übt heftige Kritik an Zuständen.

Mit einem von SPÖ und ÖVP eingebrachten Initiativantrag soll das Gesetz dahingehend geändert werden, dass künftig jeder Rundfunkteilnehmer zahlen muss, wenn er in einem Gebiet lebt, das terrestrisch versorgt wird - also praktisch überall. Es kommt künftig nicht mehr darauf an, ob mit den konkreten Radio- oder Fernsehgeräten auch tatsächlich die Programme des ORF empfangen werden können, konstatiert der Medienexperte und Verwaltungsrichter Hans Peter Lehofer in seinem Internetblog.

30.000 Haushalte

Nach derzeitiger Rechtslage müssen Rundfunkgebühren nur dann bezahlt werden, wenn mit der vorhandenen "betriebsbereiten Rundfunkempfangsanlage der Empfang sämtlicher vom Versorgungsauftrag umfassten Fernsehprogramme des ORF" möglich ist. Das heißt beispielsweise, dass ohne freigeschaltete ORF-Digital-Sat-Karte kein Empfang möglich und damit kein Programmentgelt fällig war. So hat es der Verwaltungsgerichtshof bereits im Vorjahr festgestellt. Wie der "Standard" am Dienstag schrieb, nutzten vor einem Jahr rund 30.000 Haushalte diese Möglichkeit, den ORF-Gebühren zu entkommen.

Künftig verpflichtet schon der Besitz eines Geräts, das "irgendeine Form von Rundfunk wahrnehmbar" macht, zur Zahlung. Ausgenommen sind Haushalte, die in einem Gebiet liegen, das nicht mit DVB-T versorgt wird. Das sind 2,3 Prozent - die übrigen 97,7 Prozent der österreichischen Haushalte (3,1 Millionen) haben die Möglichkeit, DVB-T - und durch Anschluss einer DVB-T-Box auch die ORF-Programme - zu empfangen.

Im Frühjahr 2012 startet der seit längerem anstehende Tausch der ORF-Digital-Sat-Karten, von dem insgesamt rund 2,2 Millionen österreichische Haushalte betroffen sind. ORF-intern gab es die Befürchtung, im Zuge dessen zahlreiche Gebührenzahler zu verlieren, wenn diese sich schlicht keine neue Smartcard zulegen würden. Diese Sorge dürfte mit der beantragten Gesetzesänderung vom Tisch sein. Lehofer geht in seinem Blog außerdem davon aus, dass es nach 2013 ohnehin zu einem Umstieg auf eine haushaltsbezogene Abgabe kommen und die Gefahr erodierender Programmentgelteingänge damit dauerhaft gebannt sein wird.

Kritik an Gebührenerhöhung - Österreicher sehen darin eine Abzocke

Kritik übt der Verwaltungsrichter in seinem Blog übrigens auch an der ORF-Argumentation für die Gebührenerhöhung. Der ORF will mit der Anpassung der Gebühren unter anderem jene Verluste ausgleichen, die durch die Inflation von 2008 bis 2016 und die sich daraus ergebenden Kostensteigerungen entstehen. Laut Lehofer ist allerdings für die Festlegung des Programmentgelts "ausschließlich der Finanzierungsbedarf für die Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags" maßgeblich. Da aber der ORF sowohl das Jahr 2010 als auch voraussichtlich 2011 positiv bilanziert, ist die Inflation der vergangenen Jahre "vollkommen unerheblich".

"Will man die Erhöhung des Programmentgelts daher schon der Inflation gegenüberstellen, dann wäre es angebracht, nur die (erwartete) Inflation 2012 bis 2016 heranzuziehen", so Lehofer.