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Die EU eröffnet Verfahren gegen Google

Die Aufsichtsbehörden der Europäischen Union haben die Anschuldigungen gegen Google öffentlich gemacht, bei denen es sich um den Vorwurf handelt, dass das Unternehmen gegen die herrschenden Antikartell-Gesetze in Europa verstoße.

 

Europa Flagge

In jüngster Vergangenheit wurden insgesamt drei Versuche gemacht, den Disput zwischen der EU und dem Weltkonzern beizulegen, allerdings führte keiner davon zu einer Beilegung der Auseinandersetzung. Die formelle Beschwerde, die aus diesem Grund am 15. April eingereicht wurde, stellt somit den ersten Fall überhaupt dar, in der eine Behörde ein offizielles Antikartell-Verfahren gegen das Suchmaschinen-Unternehmen eröffnet hat.

In einer Stellungnahme von Seiten der EU hieß es: “Google positioniert und präferiert systematisch den eigenen Shopping-Vergleichs-Service in den allgemeinen Suchergebnis-Seiten; unabhängig von seinen Vorzügen.” Ein Bericht der Aufsichtsbehörde legt den Schluss nahe, dass diese Praxis bereits seit 2008 ausgeführt wird.

Die Europäische Kommission in Brüssel erklärte zudem zusätzlich: “Die Kommission ist besorgt, dass Internetnutzer nicht notwendigerweise die relevantesten Ergebnisse zu ihrem Suchauftrag angezeigt bekommen – auf Kosten von Konsumenten und Konkurrenz-Unternehmen sowie weiterer Innovationen.”

Google hat einen hochgradig respeketablen Ruf, was die Sicherstellung von stetig aktualisierten Algorithmen zur Anzeige von Suchergebnissen angeht, und der schädliche SEO-Taktiken davon abhalten soll niedrig angesehene Webseiten auf den oberen Suchergebnis-Rängen Platz nehmen zu lassen. Die häufigen Google-Updates, deren eigentliches Ziel es ist natürliche Suchergebnisse zu gewährleisten und Unternehmen zu schützen, haben zumindest zwischenzeitlich Internetseiten bestraft, die lediglich kleine SEO-Fehler begangenen haben.

Ein Gebiet, dass hierbei von diesen Strafen Googles ganz besonders betroffen ist, sind solche Seiten, die als “Erwachsenen-Seiten” gekennzeichnet werden. Während einige dieser Seiten in der Tat unangemessenen Inhalt aufweisen, halten sich andere, wie etwa Online-Casino-Seiten, hingegen durchaus an die europäischen Vorschriften. Ein Beispiel hierfür ist de.SpinPalace.com, das sich explizit an die Richtlinien der EU zum regulierten Glücksspiel hält, gleichwohl einzelne Länder natürlich eigene Gesetzesvorschriften besitzen können. Im Allgemeinen ist überwachtes und reguliertes Online-Glücksspiel in Europa wesentlich zugänglicher als in Ländern wie China oder den USA; vielleicht ein wesentliches Motiv für die Entscheidung der EU gerichtlich gegen Google vorzugehen.

Die Vorsitzende der Antikartell-Behörde der EU, Margrethe Vestager, versicherte, dass “Google sehr gute Produkte besitzt” und betonte, dass nicht die Dominanz des Unternehmes das Problem sei, sondern vielmehr die Vorteilsnahme aus eben jener Dominanz.

Googles Vizepräsident Amit Singal gab daraufhin bekannt, dass “Google keinen Anlass für einen unmittelbaren Einspruch sieht, sondern sich stattdessen darauf freut ein ausführliches Plädoyer in den nächsten Woche auszuarbeiten.”

Der Rechtsstreit wird ohne Zweifel einige Zeit in Anspruch nehmen, in welcher zahlreiche Akteure mit verschiedensten Hintergründen sowohl für, als auch gegen Google kämpfen werden. Für die EU wird es nichtsdestotrotz vor allem darum gehen, dass sich Unternehmen, unabhängig von ihrem geographischen Ursprung, an die existierenden Regeln und Vorschriften halten. “Dieser Fall hat nichts damit zu tun, ob ein Konzern aus Amerika, Japan oder woher auch immer stammt”, betonte Vestager. “Wenn man auf dem europäischen Markt konkurrieren möchte, so gilt es sich auch an die EU-Regeln zu halten.”  

Online gestellt von: melanie@pink-dog.eu - (Melanie Kaufmann)