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Das SmartphoneWer etwa zu viel für das individuelle Mobilfunkerlebnis bezahlt, der muss sich am Ende für einen neuen Tarif entscheiden - doch im Zuge des Tarifwechsels können Fehler passieren, die am Ende sehr wohl auch Geld kosten können.

Fehler Nummer 1

Die Frage nach dem Preisnachlass
Wer mit den Leistungen des Mobilfunkanbieters zufrieden ist und eigentlich keinen komplett neuen Tarif möchte, der kann - etwa gegen Ende der Laufzeit - seinen Mobilfunkanbieter kontaktieren und sehr wohl in Verhandlungen treten, sodass es am Ende vielleicht doch noch einen Preisnachlass gibt. Jedoch sind hier viele Mobilfunkanbieter nicht gerade gesprächsbereit. Warum sollte dem zahlenden Kunden ein Nachlass gewährt werden, wenn er doch auch zu den aktuellen Konditionen bleibt? Wer also hier nicht auf das Gaspedal steigt, der wird keinen Sonderpreis bekommen. Eine Möglichkeit? Der Kunde droht mit der Kündigung. In vielen Fällen lassen sich die Mobilfunkanbieter hier noch umstimmen, sofern sie bemerken, dass der Kunde tatsächlich kein Problem damit hätte, den Mobilfunkanbieter zu wechseln.

Fehler Nummer 2
 
Die Doppelbelastung
Wer sich für einen neuen Tarif bei einem anderen Mobilfunkanbieter entscheidet, der sollte sich zuerst mit der Kündigungsfrist und der Mindestvertragslaufzeit des aktuellen Tarifs befassen. Wer die Kündigungsfrist verabsäumt, der muss in weiterer Folge die Vertragslaufzeit abwarten. Wurde schon im Vorfeld ein Tarif bei einem neuen Mobilfunkanbieter gewählt, so entsteht eine Doppelbelastung - der Kunde bezahlt also für zwei Tarife, obwohl er nur einen nutzen kann. Natürlich muss aber nicht automatisch der Mobilfunkanbieter gewechselt werden, wenn der Kunde den Tarif ändern möchte. Viele Anbieter bieten natürlich auch günstigere Tarife an; diese können aber oft erst nach einer zwölfmonatigen Laufzeit in Anspruch genommen werden. Doch auch wenn die Mindestvertragslaufzeit erfüllt wurde, so bedeutet das nicht, dass der Wechsel kostenfrei über die Bühne gehen muss. Viele Anbieter stellen eine einmalige Gebühr in Rechnung, wenn sich der Kunde für einen günstigeren Tarif entscheidet. ​
 
Fehler Nummer 3
 
Das Problem mit dem Widerrufsrecht
Das wohl größte Problem an der Tarifberatung im Mobilfunkanbieter-Shop? Die Vertragsunterlagen dürfen oftmals gar nicht vom Kunden mit nach Hause genommen werden. Der Kunde muss sich also vor Ort entscheiden. Hier fühlen sich vor allem die Mobilfunkneulinge überfordert - einerseits können sie sich den Vertrag nicht in Ruhe durchlesen, andererseits wissen sie auch nicht, welche Fragen gestellt werden sollten, damit man die Gewissheit hat, den besten Tarif gewählt zu haben. Zudem entfällt auch das Widerrufsrecht, sofern der Verbraucher den Vertrag im Geschäft abschließt. Wer also einen Vertrag in der Filiale des Anbieters abschließen möchte, der sollte sich gut vorbereiten und sich schon im Vorfeld über die Vor- und Nachteile informiert haben.
 
Fehler Nummer 4
 
Vielversprechende Schnäppchen-Tarife decken nicht die Bedürfnisse des Kunden
Das Schnäppchen klingt besonders vielversprechend: Eine großzügige Telefon-Flat, 1.000kostenlose SMS - da muss man sofort zuschlagen. Viele Kunden lassen sich von großen Freieinheiten blenden und stellen sich gar nicht die Frage, ob sie diese überhaupt benötigen. Wer etwa gerne mit dem Smartphone im Internet surft und wenig telefoniert, der sollte darauf achten, dass der Tarif ein großes Datenpaket enthält; eine großzügige Telefon-Flat wäre - vor allem in diesem Beispiel - nämlich nicht erforderlich. Auch großzügige SMS-Pakete (beispielsweise 1.000 kostenlose SMS-Nachrichten) sind in der Regel nicht erforderlich, weil die SMS-Nachrichten immer mehr von den Messenger-Diensten abgelöst werden.

Quelle: Benjamin Leiberich